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   LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96   

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https://dejure.org/1996,5065
LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96 (https://dejure.org/1996,5065)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96 (https://dejure.org/1996,5065)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. November 1996 - 17 Sa 1279/96 (https://dejure.org/1996,5065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenhauses; Streitigkeiten zwischen Personal; Direktionsrecht; Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 315 Abs. 3, § 611 Abs. 1
    Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Nach den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972 und vom 03.12.1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung sind arbeitsrechtlich einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers und ebenfalls einvernehmliche Regelungen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, wenn hierzu dem Betriebs- oder Personalrat im BetrVG oder in einem Personalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht eingeräumt ist, bei vorher überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats dann rechtsunwirksam, falls das im BetrVG oder im Personalvertretungsgesetz dem Betriebs- oder Personalrat zugestandene Beteiligungsrecht (auch) den betroffenen Arbeitnehmer schützen soll.
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Dazu gehört, daß alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien angemessen berücksichtigt sind (zuletzt: BAG, Urteil vom 23.6.1993 - 5 AZR 337/92 - BB 1993, 2019, m.w.N.).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Schließlich hat es zu dieser Umsetzung der Klägerin entgegen der Ansicht der Klägerin, die ebenfalls vom Arbeitsgericht Minden in seiner Urteilsbegründung geteilt wird, keiner vorherigen einschlägigen Abmahnung der Klägerin durch die Leitung des Kreiskrankenhauses R. oder gar durch den Beklagten bedurft (BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - BB 1996, 2254, 2255).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Solange ist dann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in dem alten Arbeitsbereich weiterzubeschäftigen (BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 283/93 - AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Nach den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972 und vom 03.12.1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung sind arbeitsrechtlich einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers und ebenfalls einvernehmliche Regelungen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, wenn hierzu dem Betriebs- oder Personalrat im BetrVG oder in einem Personalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht eingeräumt ist, bei vorher überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats dann rechtsunwirksam, falls das im BetrVG oder im Personalvertretungsgesetz dem Betriebs- oder Personalrat zugestandene Beteiligungsrecht (auch) den betroffenen Arbeitnehmer schützen soll.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Ansonsten wird ein etwaig bestehendes Direktionsrecht des Arbeitgebers zur zukünftigen anderweitigen Festsetzung der Arbeitszeit dieses Arbeitnehmers nicht eingeschränkt (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77

    Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Danach handelt es sich bei einer personalvertretungsrechtlich geregelten Beteiligung des Personalrats vor Ausspruch einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen oder ordentlichen Beendigungs- oder Änderungskündigung um eine Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Kündigungen selbst (BAG, Urteil vom 14.03.1979 - 4 AZR 538/77 - AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW).
  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    bis zum 01.08.1995 aufgetretene Spannungsverhältnis zwischen ihm und der Klägerin nicht schuldhaft verursacht gehabt hatte, hat sich danach die Leitung des Kreiskrankenhausen R. zur Beseitigung dieses Spannungsverhältnisses zwischen der Klägerin und Dr. S. dahingehend entscheiden dürfen, die Person umzusetzen, deren Umsetzung den ordnungsgemäßen Weiterbetrieb des Krankenhauses R. im geringeren Maße beeinträchtigen würde (BVerwG, Urteil vom 07.03.1968 - II C 137.67 - DÖD 1968, 192).
  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Vielmehr ist allein entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Anordnung von Samstags- und Sonntagsarbeit die Aufgaben der Verwaltung/des Betriebes Samstags- und Sonntagsarbeit erfordern (BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 6 AZR 19/91 - ZTR 1992, 289).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
    Dann ist jedoch die Klägerin weitergehend darauf zu verweisen, daß das individualrechtliche Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers - also ebenfalls das Direktionsrecht der Leitung des Kreiskrankenhauses R. gegenüber der Klägerin - grundsätzlich die gesamte Reichweite derjenigen Vergütungs- oder Lohngruppe, nach der der Arbeitnehmer vergütet wird, umfaßt (BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 4 AZR 383/79 - AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung

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